Messung, Prognose & Beurteilung von Lärm jeglicher Art
Die Akustikbüro K5 GmbH ist eine bekanntgegebene Messstelle gem. §29b BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen.
Wir messen, bewerten und überwachen die Emissionen und Immissionen von Anlagen und Geräuschen jeglicher Art, seien es Kraftwerke, Baustellen, Festivals oder Gaststätten.
Weiterhin erstellen wir für Sie Schallimmissionsprognosen zur Ermittlung maßgeblicher Lärmbelastungen, arbeiten Maßnahmen zur Verringerung der Schallemissionen aus und unterstützen die Erstellung von Bebauungsplänen.

Messung, Prognose und Beurteilung von
- Baulärm (AVV Baulärm)
- Freizeitlärm (Freizeitlärmrichtlinie, LImSchG Bln)
- Gewerbe- und Industrielärm (TA Lärm)
- Lärm am Arbeitsplatz (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)
- Musik- und Gastlärm bei Gaststätten, Discotheken, Events und Festivals (TA Lärm)
- Publikumsschutz (DIN 15905-5)
- Schallschutz im Städtebau (DIN 18005)
- Sportlärm (18. BImSchV – Sportanlagenlärmschutzverordnung)
- Verkehrslärm (16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung, RLS-90)
Unsere Leistungen
- Erstellung von Schallschutzgutachten
- Durchführung von Schallimmissionsprognosen (rechnerische Ermittlung der Schallimmissionen)
- Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels gemäß DIN 4109
- Ermittlung der Schallimmissionen im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sowie Ausarbeitung von technischen Maßnahmen und textlichen Festsetzungen
- Durchführung von Baulärmprognosen
- Durchführung von Baulärm-Überwachungsmessungen
- Messtechnische Ermittlung von Schallimmissionspegeln (Abnahmemessung und Konformitätsbewertung, Überwachungsmessungen) gem. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und TA Lärm
- Messung von Schallemissionspegeln, z.B. Schallleistungspegel technischer Anlagen und Geräte gemäß DIN EN ISO 3740 ff. sowie DIN EN ISO 9614 (Teile 1-3)
- Beratung, Einpegelung und messtechnische Überwachung von Beschallungsanlagen bei Veranstaltungen jeglicher Größenordnung
- Beratung und Einpegelung von Beschallungsanlagen in Gaststätten, Discotheken, Veranstaltungsstätten
- Einpegelung von komplexen Mehrkanal-Beschallungsanlagen
- Verleih und Verkauf von Schallpegelbegrenzern (Limiter)
- u. v. m.
Informationen zu Einpegelung von Beschallungsanlagen
Für den Betrieb von Beschallungsanlagen in Gaststätten und bei Veranstaltungen wird i. d. R. von der zuständigen Behörde die Einpegelung der Anlage gefordert.
Für Veranstaltungen mit Ausnahmezulassung (gem. §10 LImSchG) oder Genehmigungen von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (gem. §11 LImSchG) wird in der Genehmigung meist festgelegt, dass die Anlage durch eine bekanntgegebene Stelle gem. §29b BImSchG eingepegelt werden muss — dies übernehmen wir gern für Sie und verleihen die entsprechenden Geräte (Schallpegelbegrenzer).
Für Gaststätten und Discotheken fordert die zuständige Behörde die Einpegelung der Beschallungsanlage meist im Rahmen des Genehmigungsprozesses. Die Einpegelung erfolgt auf die Richtwerte gem. TA Lärm. Zusätzlich wird der tieffrequente Lärm (d.h. die Bässe) gem. DIN 45680 bewertet.
Mehr Informationen erhalten Sie auf unseren Merkblättern zur Einpegelung von Beschallungsanlagen:
Einpegelung von Veranstaltungen
Einpegelung von Gaststätten
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