Lärmschutz

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Messung, Prognose & Beurteilung von Lärm jeglicher Art

Die Akustikbüro K5 GmbH ist eine bekanntgegebene Messstelle gem. §29b BImSchG für die Ermittlung der Emissionen und Immissionen von Geräuschen. 

Wir messen, bewerten und überwachen die Emissionen und Immissionen von Anlagen und Geräuschen jeglicher Art, seien es Kraftwerke, Baustellen, Festivals oder Gaststätten.

Weiterhin erstellen wir für Sie Schallimmissionsprognosen zur Ermittlung maßgeblicher Lärmbelastungen,  arbeiten Maßnahmen zur Verringerung der Schallemissionen aus und unterstützen die Erstellung von Bebauungsplänen.

Messung, Prognose und Beurteilung von

Unsere Leistungen

Informationen zu Einpegelung von Beschallungsanlagen

Für den Betrieb von Beschallungsanlagen in Gaststätten und bei Veranstaltungen wird i. d. R. von der zuständigen Behörde die Einpegelung der Anlage gefordert.

Für Veranstaltungen mit Ausnahmezulassung (gem. §10 LImSchG) oder Genehmigungen von öffentlichen Veranstaltungen im Freien (gem. §11 LImSchG) wird in der Genehmigung meist festgelegt, dass die Anlage durch eine bekanntgegebene Stelle gem. §29b BImSchG eingepegelt werden muss — dies übernehmen wir gern für Sie und verleihen die entsprechenden Geräte (Schallpegelbegrenzer).

Für Gaststätten und Discotheken fordert die zuständige Behörde die Einpegelung der Beschallungsanlage meist im Rahmen des Genehmigungsprozesses.  Die Einpegelung erfolgt auf die Richtwerte gem. TA Lärm.  Zusätzlich wird der tieffrequente Lärm (d.h. die Bässe) gem. DIN 45680 bewertet.

Mehr Informationen erhalten Sie auf unseren Merkblättern zur Einpegelung von Beschallungsanlagen:

Einpegelung von Veranstaltungen

Merkblatt Einpegelung von Veranstaltungen

Einpegelung von Gaststätten

Merkblatt Gaststätten

Unsere Projekte

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