Technische Baubestimmungen

Technische Baubestimmungen

Am 19. Januar 2021 ist auf 340 Seiten die neu „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2020/1“ erschienen. Neu hinzu gekommen ist unter anderem der Abschnitt 5 auf Seite 60

„Zu Abschnitt 7:

Ein Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen ist erforderlich, wenn

a) der Bebauungsplan festsetzt, dass Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm am Gebäude zu treffen sind (§ 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB) oder

b) der „maßgebliche Außenlärmpegel“ (Abschnitt 4.4.5 der DIN 4109-2:2018-01) auch nach den vorgesehenen Maßnahmen zur Lärmminderung gleich oder höher ist als

  • 61 dB(A) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen, Übernachtungsräumen, Unterrichtsräumen und ähnlichen Räumen sowie bei Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien
  • 66 dB(A) bei Büroräumen“

Die MVV TB kann beim deutschen Institut für Bautechnik unter folgendem Link heruntergeladen werden: https://www.dibt.de/de/wir-bieten/technische-baubestimmungen