Ermittlung der Geräuschemissionen und -immissionen bei Schankvorgärten

Im Dezember 2020 hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein neues Rundschreiben (Rundschreiben I NR. 04/2020) zum Thema Ermittlung der Geräuschemissionen und -immissionen bei Schankvorgärten veröffentlicht. Das Rundschreiben gilt für die überschlägige Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen, die von Freiluftgaststätten, insbesondere von Schankvorgärten im Sinne des §10 Abs. 2 des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin nachts verursacht werden. Eine der wesentlichen Änderungen bezieht sich darauf, dass Delta Li nur für die Gesamtzahl der Personen bestimmt wird und nicht für jede Teilfläche. Das Rundschreiben soll in der Rundschreibendatenbank (https://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/) des Landes Berlin veröffentlicht werden, hier finden Sie dann auch weitere Informationen.