Die DEGA hat im September 2024 die neue DEGA-Richtlinie 103 „Schallschutz im Wohnungsbau, Teil 1: Schallschutzklassen und erhöhter Schallschutz“ veröffentlicht:
Nachdem die vorangegangene DEGA-Empfehlung 103 bereits in zwei Versionen (2009 und 2018) publiziert wurde, hat diese in der akustischen Fachwelt eine große Beachtung gefunden, und die Erstellung von DEGA-Schallschutzausweisen wird zunehmend populärer.
Gegenüber der DEGA-Empfehlung 103 aus dem Jahr 2018 wurden folgende Veränderungen in dieser Richtlinie vorgenommen:
- Abtrennung des Teils III zum Schallschutzausweis (spätere DEGA-Richtlinie 103-2),
- Einführung und Umsetzung eines parallelen („zweigleisigen“) Konzepts mit „raumbezogenen“ und „bauteilbezogenen“ Kenngrößen zur Klassifizierung des Schallschutzes,
- Umstrukturierung mit eigenen Abschnitten zu Begriffen und Formelzeichen,
- Einführung von optionalen Anforderungen,
- Erweiterung und Anpassung der Empfehlungen an den eigenen Wohnbereich aus dem DEGA-Memorandum BR 0104 von Februar 2015,
- Änderungen der Berechnung der erforderlichen Schalldämmung der Außenbauteile,
- redaktionelle Überarbeitung.
Die Richtlinie 103-1 wurde zunächst einem Einspruchsverfahren unterzogen (siehe Akustik Journal 02/23, Juni 2023) und wurde durch den DEGA-Vorstandsrat im März 2024 verabschiedet.
Foto von Adrien Olichon auf Unsplash