Tanzen bis zum Hörschaden!

Tanzen bis zum Hörschaden!

Nein auf keinen Fall! Und jetzt Trommelwirbel, die Gitarren gestimmt und die Lautsprecher aufgestellt: Die neue „DIN 15905-5:2022-07 Veranstaltungstechnik – Tontechnik – Teil 5: Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörschädigung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“ ist erschienen.

Sie ersetzt die DIN 15905-5 Berichtigung 1:2013-02, die DIN 15905-5:2007-11 und die DIN 15905-5:2021-11.

Also wer Veranstaltungen mit viel Spaß und guter Musik durchführen möchte und fragen zur neuen Norm hat, ist bei uns genau richtig. Wir helfen euch gerne weiter.

Foto by: Steve Harvey